14.11.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Anrufe oder Mails vom Chef nach Feierabend oder im Urlaub sind längst kein Problem von Führungskräften mehr. Etwa jeder zweite Beschäftigte erledigt manchmal Berufliches auch außerhalb der regulären Arbeitszeit. Mit dem Bericht "Die Auswirkungen arbeitsbezogener erweiterter Erreichbarkeit auf Life-Domain-Balance und Gesundheit" fasst die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) den aktuellen arbeitswissenschaftlichen Kenntnisstand zum Thema "ständige Erreichbarkeit" zusammen. Er macht deutlich, dass moderne Kommunikationsmittel Fluch und Segen zugleich sein können.
Zwischen Assistenz- und Projektaufgaben
Für den Bericht wurden 23 nationale und internationale Studien unter die Lupe genommen. Die analysierten Studien zeigen, dass mehr Arbeit ins Privatleben Einzug hält. Je stärker, desto mehr nehmen die Beschäftigten die Beeinträchtigungen des Privatlebens durch die Arbeit wahr. Der empfundene Stress oder das Nicht-Abschalten vom Job verschlechtert ihre Befindlichkeit. Andererseits stärkt das Gefühl, gebraucht zu werden, die Arbeitszufriedenheit und Leistungsfähigkeit. Darüber hinaus eröffnet moderne Informationstechnologie neue Möglichkeiten, Privates und Beruf besser zu vereinbaren. So kann beispielsweise das Büro früher verlassen werden, weil man in Notfällen per Handy erreichbar ist oder Arbeit später zuhause erledigt.
Unternehmen, Führungskräfte und Beschäftigte stehen vor der Frage, wie ein sinnvoller gesundheitsförderlicher Umgang mit den neuen Technologien aussehen kann. Das Abstellen von eigenen Servern der Unternehmen nach 22 Uhr oder am Wochenende ist technisch machbar, kann aber nicht die alleinige Lösung sein. Vielmehr kommt es auf eine Kultur im Unternehmen mit einem wertschätzenden Umgang - auch mit der Zeit der Mitarbeiter - an. So lassen sich unnötige Anrufe vermeiden, wenn Kompetenzen und Übergaben klar geregelt sind. Zudem muss deutlich gemacht werden, ob und wann der Chef Erreichbarkeit vom Beschäftigten erwartet. In Fällen wo dauernd von einer "ständigen Erreichbarkeit" die Rede ist, kann es durchaus sinnvoll sein, eine geregelte Bereitschaft oder eine Rufbereitschaft einzuführen.
Der BAuA-Bericht geht auch genauer auf den Begriff der ständigen Erreichbarkeit ein und stellt verwandte wissenschaftliche Konzepte dar. Außerdem beschreibt er, wie ständige Erreichbarkeit von Beschäftigten und Experten bewertet wird. Zukünftig sei es wichtig, stark betroffene Beschäftigtengruppen zu identifizieren und Risiken der ständigen Erreichbarkeit zu verringern, um gezielt präventiv schützen zu können.
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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