12.06.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: UNICEF Deutschland.
Durch die Zustimmung im EU-Rat hat das Lieferkettengesetz (European Corporate Sustainability Due Diligence Directive, EUCSDDD) nach langem politischen Ringen die letzte Hürde genommen. Nach Inkrafttreten haben die EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
„Aus Sicht von UNICEF Deutschland ist das EU- Lieferkettengesetz ein wichtiger Wegweiser – aber leider für Kinderrechte nicht der erhoffte Durchbruch. Daher kommt es jetzt ganz entscheidend auf die nächsten Schritte an“, sagte Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Die deutsche Gesetzgebung zur Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes muss Kinder wirksam vor Verletzungen ihrer Rechte durch unternehmerisches Handeln schützen. Außerdem darf es an den Stellen, in denen das deutsche Lieferkettengesetz mit Blick auf den Schutz der Kinderrechte bereits stärker ist als das EU-Gesetz nicht zu einer Abschwächung kommen.“
Im EU-Lieferkettengesetz ist aus Sicht von UNICEF insbesondere die Aufnahme einzelner Artikel der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (KRK) als einzuhaltende Rechtsgüter im Rahmen der unternehmerischen Sorgfaltspflicht ein wichtiger Fortschritt gegenüber dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Dabei geht es auch, aber bei weitem nicht nur um den Schutz vor Kinderarbeit. Das EU-Lieferkettengesetz nennt ausdrücklich die Kinderrechte auf Gesundheit, Bildung, angemessene Lebensbedingungen, Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung, sexuellem Missbrauch, Entführung und Kinderhandel.
Allerdings wäre es wichtig gewesen, die gesamte UN-Kinderrechtskonvention als verpflichtend aufzunehmen, denn die Kinderrechte sind universal und unteilbar – und auch Unternehmen haben die Verantwortung dafür, dass diese nicht beeinträchtigt werden.
Das EU-Lieferkettengesetz sieht außerdem vor, dass es nur für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden und mit einem Umsatz über 450 Millionen Euro gilt und damit unter der Schwelle des deutschen Gesetzes liegt. Das ist aus Sicht von UNICEF problematisch, weil Kinderrechtsverletzungen, die sich auf viele Kinder auswirken, auch bei kleineren Unternehmen stattfinden können.
Auch die Definition der zu prüfenden Lieferkette, der sogenannten „Chain-of-Activities", bleibt hinter den Definitionen internationaler Standards zurück, die eine Verantwortung zur Prüfung der gesamten Wertschöpfungskette verlangen. Kinderrechtsverletzungen in der Elektroschrottindustrie, sexueller Missbrauch von Kindern im digitalen Raum oder langfristige gesundheitliche Schäden aufgrund von Marketingpraktiken drohen so übersehen zu werden.
Es wird entsprechend maßgeblich sein, dass die EU-Mitgliedstaaten und die deutsche Bundesregierung das EU-Lieferkettengesetz ambitioniert in nationale Gesetzgebung umsetzen. Neben der Unterstützung von Unternehmen zur Umsetzung der Richtlinie werden eine Reihe von weiteren begleitenden Maßnahmen nötig sein, um der Komplexität von Kinderrechtsverletzungen in Lieferketten weltweit gerecht zu werden und auch Rechtsverletzungen zu adressieren, die nicht nur ein einzelnes Unternehmen oder eine spezifische Industrie betreffen.
UNICEF Deutschland wird sich weiter mit seinen Partnern dafür einsetzen, dass Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten entlang der anerkannten Standards umsetzen können, dass die beteiligten Institutionen und Behörden mit der nötigen Expertise und Ressourcen ausgestattet werden und wirksame begleitende Maßnahmen für die Wirtschaft und andere Akteure entwickelt werden.
„Das EU-Lieferkettengesetz hat das Potential, das Leben vieler Kinder zu verbessern, wenn es richtig umgesetzt wird. Angesichts der globalen Herausforderungen ist das für Kinder weltweit von enormer Bedeutung“, sagte Schneider.
Bild: cottonbro (Pexels, Pexels Lizenz)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?