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Die Verspätung kann teuer werden

18.12.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Steuerberatungsgesellschaft Albers mbH.

Unternehmern drohen empfindliche Strafen, wird die Steuererklärung nicht pünktlich bis zum 31. Dezember eingereicht, warnt der Steuerberater.

Wenn das Jahresende naht, haben Unternehmer vieles im Sinn: die letzten Aufträge abarbeiten, das neue Jahr vorbereiten, strategische Gespräche führen. Da wird kaum ein Gedanke an die Steuererklärung verschwendet, so dass dem Steuerberater häufig noch Unterlagen und Informationen fehlen, die für die Abgabe der Erklärung notwendig sind.

"Das kann teure Folgen haben", warnt Burkhard Küpper. Der Steuerberater ist geschäftsführender Gesellschaft der Steuerberatungsgesellschaft Albers aus Düsseldorf und Experte für die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung von gewerblichen Mandanten. "Denn wer seine Steuererklärung 2012 nicht verpflichtend bis zum Stichtag am 31. Dezember erledigt, riskiert erhebliche Verspätungszuschläge." Bis zu zehn Prozent der festgesetzten Steuer (nicht des Nachzahlungsbetrags) würden als Zuschlag fällig. Burkhard Küpper gibt ein Beispiel: "Bei einer Körperschaftsteuerfestsetzung von 30.000 Euro, von denen 28.000 Euro bereits im Voraus gezahlt wurden, beträgt der mögliche Verspätungszuschlag 3.000 Euro."

Doch was ist neu daran? Die Finanzverwaltung hat nach Informationen der Steuerberatungsgesellschaft Albers die Software geändert, und die Verspätungszuschläge werden automatisiert in allen Fällen festgesetzt. "Ist das Kind erst einmal in den Brunnen gefallen, ist das Wehklagen groß", betont Steuerberater Jens Albers, Kanzleigründer und neben Burkhard Küpper ebenfalls geschäftsführender Gesellschafter des Düsseldorfer Beratungshauses. "Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass die Finanzverwaltung Anträgen zur Herabsetzung oder dem Erlass nur in besonderen Ausnahmefällen stattgibt."

Der Beratungsexperte rät Unternehmen dazu, sich schnellstmöglich mit ihren Steuerberatern über die Steuererklärung 2012 auszutauschen und diese zu erledigen. "Der Dezember hat viel weniger Arbeitstage, die Steuerberater stehen hier zeitlich unter erheblichem Druck, und die Kanzleien haben nicht mehr viele freie Kapazitäten im letzten Monat des Jahres."

Das Abgabeverhalten der Steuererklärungen wird sich auch auf anderen Ebenen Konsequenzen haben. "Nachdem in den letzten Jahren der Bundesanzeiger zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen Ordnungsgelder eingeführt hat, ist hier durch die neue gelebte Praxis der Verspätungszuschläge eine zweite Belastung für die Unternehmen entstanden", betont Burkhard Küpper. "Aber es geht weiter. Die Finanzverwaltung arbeitet an Softwareverfahren, mit deren Hilfe automatisiert Informationen über das Abgabeverhalten der Mandanten gespeichert werden. Diese Daten werden dann für die Beurteilung, ob eine Betriebsprüfung stattfinden soll, mit herangezogen."

"Die Finanzverwaltung hat durch die Einführung der elektronischen Steuererklärung Erfassungszeiten im Finanzamt eingespart", fügt Jens Albers hinzu. "Diese Überkapazitäten aus der Datenerfassung wurden der Betriebsprüfung zusätzlich zur Verfügung gestellt. Das Risiko einer Betriebsprüfung steigt also."


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