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Die Hitze bleibt draußen

13.08.2024  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Immobilienverband Deutschland (IVD).

Immobilienverband IVD informiert über Möglichkeiten des Hitzeschutzes von Wohnungen und Häusern: 2023 war das bislang wärmste Jahr in Deutschland seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Und dieser Rekord könnte schon bald gebrochen werden. Dort steht die Frage der Nachrüstung mit Klimageräten, Jalousien, Fensterläden oder Markisen im Raum.

Das Umweltbundesamt geht davon aus, dass sich die Erwärmung der Atmosphäre weiter fortsetzen wird – mit in der Folge zunehmenden Hitzeperioden in Deutschland.

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Auf Hitzeperioden, wie wir sie derzeit erleben, sind viele Gebäude in Deutschland gar nicht ausgelegt. Gehören bei Neubauten Rollläden, Lüftungsanlagen oder Klimageräte regelmäßig zum Standard, fehlen diese Ausstattungsmerkmale bei älteren Gebäuden zumeist. Dort steht die Frage der Nachrüstung im Raum – beispielsweise mit Klimageräten, Jalousien, Fensterläden oder Markisen.
Annett Engel-Lindner, Rechtsberaterin des Immobilienverband Deutschland IVD

Mieter würden mehr zahlen

Wie eine aktuelle Befragung des Bundesinstituts für Bau,- Stadt- und Raumforschung (BBSR) unter Mietern ergeben hat, sind nahezu ein Drittel der Wohnungen mit Markisen, Rollläden oder Fensterläden ausgestattet, sechs Prozent verfügen über eine Lüftung, vier Prozent über eine Klimaanlage. Die Bereitschaft der Mieter, für solche Ausstattungsmerkmale Mietzuschläge zu akzeptieren, liegt der BBSR-Umfrage zufolge bei 22 Prozent für elektrische Rollläden und bei 23 Prozent bei Klimaanlagen. „Mietern wird die passive und aktive Klimatisierung ihrer Wohnung immer wichtiger“, so Engel-Lindner. „Demzufolge steigt auch die Bereitschaft, für den Hitzeschutz eine höhere Miete in Kauf zu nehmen.“

Sonnenschutz ist „berechtigter Wohngebrauch“

Vermieter können die feste Installation einer Markise durch den Mieter auf einem Balkon nicht immer untersagen. Laut einem Urteil des Landesgerichts München gehört Sonnenschutz zum „berechtigten Wohngebrauch“ eines Mietobjekts. 2014 billigte es einem Mieter entgegen dem Willen seiner Vermieterin zu, eine Markise auf seinem Balkon an der Südseite anzubringen.

„Zur Frage, ob ein Mieter grundsätzlich Sonnenschutz anbringen darf, gibt es aber auch anderslautende Urteile. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass weder die Bausubstanz noch das optische Bild eines Hauses beeinträchtigt werden“, erklärt Engel-Lindner. „Bevor mit der Anbringung einer Markise Fakten geschaffen werden, sollten Mieter also immer vorher den Vermieter nach den diesbezüglichen Bestimmungen fragen.“ Eigentümern empfiehlt sie, proaktiv tätig zu werden und damit den Wohnwert zu sichern.

Senkung der Raumtemperatur um bis zu fünf Grad

Die Nachrüstung mit effektiver Verschattung könne aber je nach Gebäude komplex werden. Deshalb solle man von Anfang an Spezialfirmen wie VELUX einschalten. „Mit dem Einbau eines Rollladens lässt sich an heißen Sommertagen die Raumtemperatur um bis zu fünf Grad senken“, erklärt André Osterhoff, Leiter Project Sales Management bei VELUX. “Mit dem VELUX-Hitzeschutz-Konfigurator können Eigentümer und Vermieter das entsprechende Produkt auswählen und gleichzeitig einen passenden Handwerker in der jeweiligen Region finden.“ Der Kooperationspartner des Immobilienverband Deutschland IVD bietet zudem Beratung zu Fördermöglichkeiten an. Der VELUX-Hitzeschutz-Konfigurator ist hier auf der Homepage von Velux zu finden.

Bild: Vlad Chețan (Pexels, Pexels Lizenz)

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