31.08.2023 — Von
. Quelle:Das Maßregelungsverbot und das Verbot der sexuellen Belästigung gelten nur im Arbeitsrecht. Für den zivilrechtlichen Teil und das Sozialrecht fehlen entsprechende Verbote. Das ist mit Art. 2 d) der Genderrichtlinie 2004/113/EG und Art. 9 der Antirassismusrichtlinie 2000/43/EG unvereinbar.
„Massengeschäfte“Außer bei rassistischer Diskriminierung gilt das zivilrechtliche Diskriminierungsverbot nur bei „Massengeschäften“ (Schuldverhältnisse, die [...]
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