Steuererklärung: Abgabefrist für 2020 um drei Monate verlängert

15.07.2021  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V..

Keinen Stress mit der Steuererklärung! Für Arbeitnehmer gibt es eine gute Nachricht: Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie wurden gleichzeitig die Abgabefristen für das Veranlagungsjahr 2020 geändert.

Für die Steuerpflichtigen bedeutet das, dass sie für die oftmals ungebetene Steuererklärung ab sofort drei Monate mehr Zeit haben.

Anzeige
Rechnungen & Gutschriften

Sicherung des Vorsteuerabzuges

  • ✔ Diese Rechnungspflichtangaben müssen Sie beachten
  • ✔ So gehen Sie korrekt mit Gutschriften um
  • ✔ Besonderheiten bei elektronischen Rechnungen

Alle, die zu einer Abgabe verpflichtet sind und ihre Steuererklärung für 2020 selbst erstellen, müssen sie statt Ende Juli nun erst bis zum 31. Oktober 2021 abgeben. Da dieser Tag in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich der Abgabetermin auf den nachfolgenden Montag, den 1. November 2021. Da es sich bei Allerheiligen vielerorts um einen gesetzlichen Feiertag handelt, verschiebt sich die Frist in manchen Gebieten nochmal um einen Tag, auf den 2. November 2021.

Wer einen Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberatungsfirma beauftragt, bekommt bis zum 31. Mai 2022 Aufschub. Die dreimonatige Fristverlängerung gilt auch für Verspätungszuschläge und verschiebt den Zeitraum, ab dem Verzugszinsen auf Steuerschulden oder die Verzinsung von Steuererstattungen berechnet werden.

Bild: Ketut Subiyanto (Pexels, Pexels Lizenz)

nach oben