Cum-Ex und Co – Der Spur des Geldes auch nach dem Urteil folgen, inkriminierte Gelder von den Verurteilten zurückholen!

26.04.2022  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Justizministerium Nordrhein-Westfalen.

Wenn eine strafgerichtliche Entscheidung rechtskräftig wird, beginnt die Vollstreckung. Diese betrifft häufig nicht nur die Verbüßung der Strafe, sondern auch die Eintreibung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte. Die Strafverfolgungsbehörden in Nordrhein-Westfalen haben in den letzten Jahren beachtliche Vermögenswerte aus Straftaten sichergestellt beziehungsweise rechtskräftig eingezogen.

Den von Minister der Justiz Peter Biesenbach eingerichteten Zentralstellen, hier insbesondere der Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organsierter Straftaten (ZeOS), gelingt es immer wieder, Straftäter dort zu treffen, wo es weh tut: an ihrem Geldbeutel. Die neu eingerichtete „Confiscation Group“ soll dies nach der rechtskräftigen Verurteilung fortsetzen.

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Minister der Justiz Peter Biesenbach: „Sowohl für Geschädigte als auch für die unbeteiligte Steuerzahlerin und den Steuerzahler ist es unerträglich, wenn mutmaßliche Straftäter durch Straftaten großes Vermögen anhäufen. Noch schlimmer ist es, wenn sie dieses Vermögen verschleiern, übertragen und dem Zugriff des Staates zu entziehen versuchen. Deshalb wurde im Oktober letzten Jahres die Confiscation Group gegründet, diese soll der Spur des Geldes bis weit nach der Verurteilung hinaus folgen. Wir schauen genau hin, wir durchforsten nicht nur Bankkonten, wir gucken auch in Social Media Profile! Und wir unterscheiden nicht hinsichtlich der Beträge. Die Rückholung inkriminierter Gelder ist Opferschutz und dieser differenziert nicht nach Schadenshöhe.“

Die „Confiscation Group“ ist eine bei der Staatsanwaltschaft Bonn angesiedelte Einheit, bestehend aus vier Staatsanwälten und einem abgeordneten Richter vom Landgericht Bonn, unter Leitung eines erfahrenen Oberstaatsanwalts. Sie verfolgt in enger Zusammenarbeit mit Finanzermittlern anderer Landes- und Bundesbehörden das Ziel, jede rechtskräftig ausgeurteilte Einziehungsentscheidung zu vollstrecken. Auf den Bezirk der Staatsanwaltschaft Bonn kommt vor allem auch die Vollstreckung der Einziehungsentscheidungen in den Cum-Ex-Urteilen zu.

Die „Confiscation Group“ nutzt die neuen rechtlichen Möglichkeiten durch eine erfolgte Gesetzesänderung, professionalisiert alte Methoden und setzt neue Methoden ein. Bisher wurden der Fachgruppe 59 Verfahren vorgelegt, von denen sie 57 übernommen hat. Die Summe der Einziehungsentscheidungen betrug dabei 1,5 Millionen Euro und wird stetig steigen. Ziel ist es, alle Gelder zurückzuholen und damit ein Zeichen zu setzen.

Bild: WilliamCho (Pixabay, Pixabay License)

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