24.10.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv).
Mit zahlreichen Lesungen, Workshops, Vorträgen, Lesecafés und Filmvorführungen machen sie deutlich, was sie als Kultur- und Bildungsorte für Kinder und Jugendliche, Studierende, Familien und Senior*innen bereithalten.
Ob als Orte für Begegnung und Kreativität, als Träger wichtiger Angebote zur Medienkompetenz oder als Werkstätten, in denen Kinder das Coden lernen – die Bundesregierung hat die zentrale Funktion, die Bibliotheken heute haben, klar erkannt. Daher hat sie sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, die Sonntagsöffnung von Öffentlichen Bibliotheken als ‚Dritte Orte‘ bundesweit zu ermöglichen. Bislang ist allerdings noch nichts passiert. Während Theater, Museen, Schwimmbäder und Kinos sonntags ganz selbstverständlich geöffnet sind, ist es Öffentlichen Bibliotheken bislang gesetzlich verboten, ihre Informationsservices und kulturellen Bildungsangebote auch sonntags anzubieten.
Dazu Volker Heller, Bundesvorsitzender des Deutschen Bibliotheksverbandes e. V. (dbv): „Der Bedarf an niedrigschwelligen öffentlichen Orten, die der Bevölkerung Zugang zu Bildung, Kultur und Begegnung auch und gerade an Sonntagen ermöglichen, ist riesig. Vor allem für die Menschen mit geringeren finanziellen und räumlichen Ressourcen. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, das Thema Sonntagsöffnung jetzt anzugehen und damit den Zugang zu den Dienstleistungen von Öffentlichen Bibliotheken an sieben Tagen in der Woche rechtlich zu ermöglichen.“
Über 700 Bibliotheksleitungen und -mitarbeiter*innen haben bislang einen Offenen Brief an die Bundesregierung unterzeichnet. Darin fordern sie eine Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes, das Bibliotheken im Vernehmen mit ihrer Kommune und ihrem Personalrat ermöglicht, sonntags mit Personal zu öffnen. Die Forderung des Deutschen Bibliotheksverbandes unterstützen darüber hinaus zahlreiche Personen aus Politik, Kultur und Bildung. In Videostatements machen sie deutlich, warum sie sich für die Sonntagsöffnung Öffentlicher Bibliotheken einsetzen.
Aktuell ist es Öffentlichen Bibliotheken nicht erlaubt, sonntags mit Personal zu öffnen. Der dbv fordert daher eine bundeseinheitliche Regelung für die Möglichkeit der Sonntagsöffnung durch eine Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes. Dafür muss die Ausnahmeregelung vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen im Bundesarbeitszeitgesetz auf alle Bibliotheken ausgeweitet werden. Für Bibliotheken soll damit lediglich die Möglichkeit, aber kein Zwang bestehen, an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Für eine erfolgreiche Umsetzung ist jedoch die jeweilige Situation vor Ort entscheidend und eine ausreichende Personal- und Finanzausstattung in den Bibliotheken zentral. Mehr Informationen zum Thema Sonntagsöffnung unter: www.bibliotheksverband.de/sonntagsoeffnung
Seit 1995 findet jedes Jahr am 24. Oktober deutschlandweit der „Tag der Bibliotheken“ statt. Er wurde vom damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker ins Leben gerufen. Der Tag lenkt alljährlich die Aufmerksamkeit auf rund 9.000 Bibliotheken in Deutschland und macht auf ihr umfangreiches Angebot neugierig. In vielen Bibliotheken wird seit Einführung des Tages der Bibliotheken mit vielfältigen Veranstaltungen auf die verschiedenen Leistungen der Bibliotheken als unverzichtbare Kultur- und Bildungseinrichtungen hingewiesen.
Der Deutsche Bibliotheksverband verleiht am Tag der Bibliotheken gemeinsam mit der Telekom Stiftung den Preis „Bibliothek des Jahres“.
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