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Wichtiges Votum für Klimaschutz im EU-Lieferkettengesetz: Europäischer Umweltausschuss trotzt Blockadeversuchen

15.05.2023  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutsche Umwelthilfe e. V..

Mit dem Beschluss des europäischen Umweltausschusses zum Lieferkettengesetz vom Februar 2023 ist eine wichtige Weichenstellung für die Umwelt- und Klimapflichten von Unternehmen gelungen, so die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Diese Entscheidung müsse nun in den folgenden Abstimmungen gefestigt werden.

Die heutige Abstimmung im europäischen Umweltausschuss ist ein wichtiger Schritt für wirkungsstarke Klima- und Umweltsorgfaltspflichten im EU-Lieferkettengesetz. Unternehmen müssen endlich verantwortlich gemacht werden für die Umweltzerstörung und die Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten. Der Export giftiger Pestizide, zerstörerische Bergbauprojekte oder Kinderarbeit im Kakaoanbau dürfen keine Sekunde länger toleriert werden. Das EU-Lieferkettengesetz muss effektive Regelungen und verbindliche Klimaschutzpläne festschreiben, die im Einklang mit den Pariser Klimazielen stehen. Der europäische Umweltausschuss hat sich heute erfolgreich gegen die Blockadeversuche der konservativen EVP-Fraktion gewehrt, die sämtliche Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitspflichten so weit wie möglich verwässern will. Die heutige Entscheidung muss nun in den folgenden EU-Ausschüssen und in der Plenarabstimmung bestätigt werden, damit das Lieferkettengesetz nicht zur Farce wird.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer

Die nächste Abstimmung findet im federführenden Rechtsausschuss statt. Voraussichtlich im Mai wird das Plenum des EU-Parlaments über eine gemeinsame Position entscheiden, welche die Verhandlungsgrundlage für den anschließenden Trilog mit der EU-Kommission und den EU-Mitgliedstaaten bildet.

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