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Härtefallhilfen für Gas und Pellets

23.05.2023  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Mieterverein Bochum.

Seit Anfang Mai bis 20. Oktober 2023 können Härtefallhilfen für Privathaushalte für nicht leitungsgebundene Energieträger beantragt werden. Die Härtefallhilfen richten sich an Privathaushalte, die im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 nicht leitungsgebundene Energieträger bezogen haben.

Betroffene können Rechnungen aus diesem Zeitraum bei den zuständigen Behörden der Länder einreichen und so eine direkte Unterstützung erhalten. Davon umfasst sind Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks.

In den meisten Fällen sind Mieter:innen nicht Betreiber:innen der Feuerstätte(n), sondern der/die Vermieter/in betreibt die Feuerstätten zentral. In diesen Fällen kann nur der Vermietende den Antrag auf Härtefallhilfen stellen. Mieter:innen selbst brauchen und können keinen Antrag auf Härtefallhilfen stellen.

Wenn Mieter:innen ihre Heizkosten an den Vermietenden zahlen, muss normalerweise auch der/die Vermieter/in die Härtefallhilfen beantragen. Für Mieter:innen bedeutet das, dass ihr jeweiliger Vermietender angehalten ist, die Hilfen zu prüfen und auch in Anspruch zu nehmen und diese im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auszuweisen. Der Vermietende ist auch vor dem Hintergrund des Wirtschaftlichkeitsgebots dazu angehalten, diese Unterstützung wahrzunehmen.

Härtefallhilfen auf einen Blick:

  • Entlastungszeitraum 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022
  • Eine Verdopplung des Preisniveaus von 2021 für nicht leitungsgebundene Energieträger ist selbst zu tragen.
  • Darüber hinaus Erstattung von 80 % der Mehrkosten
  • Bis zu 2.000 Euro Zuschuss je Privathaushalt
  • Antragstellung und Auszahlung erfolgen über ein digitales Antragsverfahren des jeweiligen Landes.
  • Privathaushalte, die eine Feuerstätte betreiben, sind antragsberechtigt.
  • Vermieter:innen stellen einen gemeinsamen Antrag je Wohngebäude.
  • Mieter:innen müssen in der Regel keinen separaten Antrag stellen.

Umfangreiche Informationen, FAQ, ein Merkblatt „Mieter/Vermieter, WEG – Was muss ich jetzt tun?“ und einen Härtefallhilfe-Rechner des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales für nicht leitungsgebundene Energieträger finden Sie hier: www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/haertefallhilfen.html
www.bmwk.de/Redaktion/DE/FAQ/H%C3%A4rtefallhilfen-Privathaushalte-Energiekosten/haertefallhilfen-privathaushalte-energiekosten.html
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/Merkblaetter/merkblatt-haertefallhilfen-privathaushalte-energiekosten.pdf?__blob=publicationFile&v=4
www.stmas.bayern.de/energiekrise/hfh-rechner.php

Bild: Paula (Pexels, Pexels Lizenz)

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